Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) hat die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung zu erfüllen und gilt für sämtliche Mitarbeitenden Ihres Unternehmens von den Festangestellte über Praktikanten bis hin zu Schnupperlehrlingen.
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) kann nur für Angestellte abgeschlossen werden. Für Selbständigerwerbende ist kein Abschluss möglich.
Verwendung des Formulars
Mit dem vorliegenden Online-Formular können Mitglieder des Schweizerischen Verbands für Medizinische Massagen SVMM Offerten für die obligatorische Unfallversicherung (UVG) bestellen.
Dokumente
Merblatt Obligatorische Unfallversicherung UVG
Es besteht eine SVMM-Mitgliedschaft?
Sie sind noch kein Mitglied beim Schweizerischen Verband für Medizinische Massage SVMM und bitten Sie folgendes zu beachten:Offertenbestellung / OffertenzustellungFür die Offertenbestellung ist keine Mitgliedschaft beim SVMM erforderlich. Nach abgeschlossener Bestellung erhalten Sie von uns die gewünschte Versicherungsofferte zugestellt.VersicherungsabschlussDie offerierte Versicherung können Sie allerdings erst abschliessen, wenn Sie Mitglied beim SVMM sind.
Informationen zum Beitrittsgesuch beim SVBM
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Die eingegebenen Daten werden an Würth Financial Services AG übermittelt. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie als Bestätigung eine E-Mail mit allen Eingabedaten.
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